Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine strengere Bestrafung von Verstößen gegen das Tiergesundheitsrecht vorsieht. Geplant sind Geldbußen von bis zu 30.000 Euro für Ordnungswidrigkeiten. Ziel ist es besonders, Verstöße gegen EU-Vorschriften, die den Transport von Tieren innerhalb der EU regeln, sowie gegen Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von Nutztieren, härter zu ahnden. Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und sollen deren Eindämmung durch konsequente Einhaltung bestehender Vorschriften unterstützen.
Auch private Tierhalter, wie beispielsweise Jagdhundbesitzer, müssen verstärkt mit finanziellen Sanktionen rechnen, falls ihre Tiere nicht den Impfvorschriften entsprechen. Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Tiergesundheitsrecht im Fall einer Seuchenausbreitung kein Anspruch auf Entschädigung oder Beihilfen besteht. Die Gewährung von Leistungen hängt vom Risiko und der potenziellen Gefahr einer Verschleppung der Tierseuche ab.
In der Schweinehaltung werden Entschädigungszahlungen von der Tierseuchenkasse anhand verschiedener Kriterien wie der Beschaffenheit der baulichen Anlagen, der Dokumentation, der Futterlagerung, der Reinigung, Desinfektion und der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung bemessen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben können Kürzungen der Entschädigungszahlungen je nach Schweregrad des Verstoßes vorgenommen werden.
Tierhalter sind zudem verpflichtet, die Tierzahlen korrekt zu melden und die Beiträge zur Tierseuchenkasse rechtzeitig zu entrichten. Unterlassungen in diesen Bereichen können ebenfalls zu finanziellen Einbußen führen. Dieser verschärfte Gesetzesentwurf unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung der tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften, um die Ausbreitung von Tierseuchen effektiv zu bekämpfen.