Die geplante Novelle des Bundestierschutzgesetzes, die heute eigentlich durch das Bundeskabinett verabschiedet werden sollte, wurde überraschend von der Tagesordnung genommen. Tierschutzverbände machen die FDP für diese Verzögerung verantwortlich, da sie weitere Abschwächungen im bereits abgestimmten Entwurf fordert. Rüdiger Jürgensen, Direktor für Politik und Advocacy bei der Tierschutzorganisation Vier Pfoten Deutschland, bezeichnet dies als Skandal und betont, dass der Entwurf bereits viele Mängel und Leerstellen aufweist und nicht weiter geschwächt werden sollte.
Unklare Gründe für die Verzögerung
Das Bundeslandwirtschaftsministerium gab auf Nachfrage zu den Gründen für die Verzögerung keine konkreten Informationen preis. Es teilte lediglich mit, dass die Gespräche in der Koalition noch andauern. Somit ist unklar, ob die Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause noch rechtzeitig erfolgen wird.
Änderungen im Bereich der Landwirtschaft
Das überarbeitete Bundestierschutzgesetz beinhaltet auch Änderungen im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Anbindehaltung. Diese soll zukünftig auf das sogenannte Kombimodell umgestellt werden, was einen Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung vorsieht. Eine zehnjährige Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot ist ebenfalls geplant, obwohl zuvor von einer Frist von fünf Jahren die Rede war.
Kombihaltung und Übergangsfristen
Der aktuelle Stand erlaubt weiterhin die Kombihaltung in Bestandsbetrieben nach dem Vorbild der EU-Öko-Verordnung. Voraussetzungen dafür sind maximal 50 Tiere, täglicher Weidegang in der Grünlandsaison sowie mindestens zweimal wöchentlich Auslauf an der frischen Luft in der Übergangs- und Winterzeit. Dies stellt eine Herausforderung dar, da die Weiterbewirtschaftung stark von ausreichend verfügbaren Weideflächen abhängig ist. Betriebe ohne Grünland sowie größere Unternehmen, die keine Laufställe bauen können, sind benachteiligt.
Betriebserlaubnis für Anbindehaltung
Neu ist auch, dass die Betriebserlaubnis für Betriebe mit Anbindehaltung im Kombimodell nicht mit dem Ausscheiden des Betriebsleiters erlischt. Dies ermöglicht es dem Betriebsleiter, den Hof inklusive der Anbindehaltung an einen Nachfolger zu übergeben, was bisher noch nicht vorgesehen war.
Die Verzögerung der Verabschiedung der Novelle des Bundestierschutzgesetzes sorgt für Unmut bei Tierschutzverbänden und Landwirten gleichermaßen. Während die einen weitere Abschwächungen befürchten, sehen die anderen in den geplanten Regelungen Herausforderungen und Chancen. Die weiteren Gespräche und Entscheidungen der Koalition werden zeigen, wie der zukünftige Tierschutz in Deutschland gestaltet wird.