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Vorsteuersatz für Pauschalierer sinkt auf 7,8%

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Vorsteuersatz für Pauschalierer von derzeit 9 % schrittweise auf 7,8 % zu reduzieren. Der Übergang soll in zwei Stufen erfolgen: ab dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der Satz auf 8,4 % gesenkt, und ab dem 1. Januar 2025 soll er schließlich auf 7,8 % festgesetzt werden. Bereits im vergangenen Jahr wurden ähnliche Pläne vorgestellt, jedoch aufgrund von heftigen Bauernprotesten vorerst auf Eis gelegt.

Die geplante Änderung des Vorsteuersatzes wirft bei vielen Pauschalierern die Frage auf, ob das Pauschalierungssystem weiterhin vorteilhaft ist oder ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoller wäre. Annika Frank von der hat diese Thematik durch Beispielrechnungen für verschiedene Betriebsarten wie , Schweinehaltung und Milchviehhaltung untersucht. Ihre Analysen basieren auf Durchschnittsdaten der letzten fünf Jahre.

Für , sowohl Mäster als auch Ferkelerzeuger, zeigt die Kalkulation, dass die Pauschalierung derzeit noch Vorteile bietet. Selbst bei einem reduzierten Vorsteuersatz von 7,8 % bleibt der Vorteil bestehen, wenngleich er im Vergleich zu Optierern geringer ausfällt. Problematisch wird es jedoch, wenn sämtliche Kosten, insbesondere Gebäudekosten, in die Rechnung einbezogen werden.

profitieren aktuell ebenfalls noch von der Pauschalierung. Bei einem Vorsteuersatz von 7,8 % ändert sich dies jedoch, und die Regelbesteuerung wird vorteilhafter. Momentan haben Milchviehhalter, die alle Kosten berücksichtigen, noch einen leichten Vorteil durch die Pauschalierung, der bei einer Senkung des Vorsteuersatzes auf 7,8 % jedoch verloren geht.

Im Bereich des Ackerbaus zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Betrachtet man die direktkostenfreien Leistungen je Hektar, haben pauschalierende Betriebe Vorteile. Sobald jedoch Gebäude- und Fixkosten einbezogen werden, schwindet dieser Vorteil. Bei einem Vorsteuersatz von 7,8 % würden pauschalierende Ackerbaubetriebe im Vergleich zu regelbesteuerten Betrieben sogar ein Minus verzeichnen.

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