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Weiterhin keine Einigung im Düngerecht: Neues Treffen im Januar angesetzt

Die Hoffnungen auf einen Durchbruch bei der Novellierung des Düngerechts wurden erneut enttäuscht. Ein für Dezember geplantes Treffen der informellen Arbeitsgruppe konnte keine Lösungen bieten, sodass eine weitere Verhandlung auf Januar verschoben wurde. Landwirte, die auf konkrete Regelungen zu Stoffstrombilanzen und bedarfsgerechte Düngervorgaben in sogenannten Roten Gebieten warten, müssen sich weiterhin gedulden.

Bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe, die sich mit der Überarbeitung des Düngerechts befasst, konnte zwischen den Vertretern von Bund und Ländern keine Übereinstimmung erreicht werden. Es wurde lediglich beschlossen, sich Anfang Januar 2025 erneut zu treffen, um weiterführende Lösungen zu diskutieren. Die Teilnehmer berichteten, dass es schwierig war, im Dezember Fortschritte zu erzielen, da unterschiedliche Meinungen bezüglich der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung und der Einführung einer Nährstoffbilanzverordnung bestehen.

Ein strittiger Punkt bleibt der Beschluss der Agrarministerkonferenz in Oberhof vom 13. September 2024, in dem alle Bundesländer die Abschaffung der -Verordnung gefordert hatten. Diese Abschaffung wurde von den Vertretern der CDU/CSU, und als notwendige Voraussetzung für das Beginnen des Vermittlungsverfahrens angesehen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft () gab jedoch an, dass es lediglich aufgefordert wurde, die Verordnung aufzuheben und eine Monitoring-Verordnung vorzulegen, was nun Teil der Verhandlungen ist.

Die Ausarbeitung der neuen Monitoring-Verordnung verzögert sich weiterhin. Auf Nachfrage der CDU/CSU teilte das BMEL mit, dass es bis zum nächsten Treffen im Januar nicht möglich sein wird, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Dies führt zu weiteren Verzögerungen und belastet die Geduld der Landwirte, die dringend auf klare und anwendbare Regelungen im Düngerecht warten.

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