Wird ein Unternehmen in Verruf gebracht, obliegt es ihm allein, ob es dagegen klagt. Zu diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof nun eine Ausnahme aufgezeigt.
Weitere Nachrichten aus der Politik
Streit um Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir treibt die Ausdehnung der Tierhaltungskennzeichnung, die bisher vor allem für Schweinefleisch gilt, auch auf Rindfleisch voran. Diese Initiative stößt...
Regensburger Bischof: Kein „Bauern-Bashing“ in Kirchenstudie
Im September 2024 entfachte die Veröffentlichung der Studie "Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität: Perspektiven für die globale Landnutzung" der Expertengruppe "Weltwirtschaft und Sozialethik"...
EU-Klimaanpassungsprojekte: Effektivität laut EuRH zu gering
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat in einem aktuellen Sonderbericht darauf hingewiesen, dass viele der durch die EU finanzierten Klimaanpassungsprojekte nicht die erhofften...
Bayerisches Kabinett setzt umstrittene Wolfsverordnung wieder in Kraft
Die bayerische Regierung hat entschieden, die zuvor ausgesetzte Wolfsverordnung erneut zu aktivieren, um sowohl Weidetiere als auch Menschen besser vor Wölfen zu...
China untersucht europäische Molkereikonzerne wegen Subventionen
Das chinesische Handelsministerium hat bekanntgegeben, dass es Untersuchungen gegen die europäischen Molkereiunternehmen Friesland Campina, Elvir und Sterilgarda Alimenti durchführt. Diese Maßnahme ist...