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Zögerliche Antragsstellung bei Bundesprogramm zur Schweinehaltung

Die Resonanz auf das zur Förderung der Schweinehaltung, das sich insbesondere der Verbesserung des Tierwohls in Schweineställen widmet, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Seit der Einführung dieses Förderprogramms im März dieses Jahres ist das Interesse der verhalten. Bis zum Ende Juli wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lediglich 107 Anträge zur investiven Förderung registriert. Von diesen wurden bisher nur 15 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 22,3 Millionen Euro bewilligt, während ein Antrag abgelehnt wurde. Dies geht aus einer Antwort des BMEL auf eine parlamentarische Anfrage der Partei Die Linke hervor.

Die Bearbeitung der Anträge gestaltet sich schwierig und zeitaufwändig. Die geringe Anzahl genehmigter Anträge deutet auf hohe Zugangshürden und strenge Genehmigungsverfahren hin. Dies wird auch von Dr. Torsten Staack, dem Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), bestätigt, der die geringen Antragszahlen auf umfangreiche Anforderungen und Genehmigungsprozesse beim Umbau von Ställen zurückführt.

Neben der investiven Förderung zeigt sich auch bei der Förderung laufender ein verhaltenes Bild. Obwohl die Beantragung dieser seit dem 1. April möglich ist, wurden bis Ende Juli lediglich 572 Anträge von 346 Betrieben gestellt. Zu Beginn des Juli waren es noch 325 Betriebe. Ein Grund für die zögerliche Beantragung könnte das Fehlen von zertifizierten Vermarktungsorganisationen sein, die die höheren Haltungsstufen bestätigen und überwachen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das BMEL betonen trotz des schleppenden Starts die Attraktivität des Förderprogramms zur Modernisierung der Schweinehaltung. Die Bundesregierung erwartet langfristig eine steigende Nachfrage nach aus höheren Haltungsstufen, besonders da große Einzelhandelsunternehmen angekündigt haben, ab 2030 ausschließlich Fleisch aus bestimmten Haltungsformen anzubieten.

Für die Umsetzung der Tierhaltungsreform sind bis 2027 insgesamt 875 Millionen Euro vorgesehen, wobei allein für das laufende Jahr 150 Millionen Euro und für das nächste Jahr 200 Millionen Euro eingeplant sind. Für die Jahre 2026 und 2027 sind weitere 300 Millionen Euro bzw. 225 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus wurden im Haushaltsplan 2024 weitere 125 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2028 bis 2033 bereitgestellt, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben.

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