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Breitverteilung von Gülle jetzt auch in Baden-Württemberg erlaubt

In Baden-Württemberg dürfen Rinderhalter nun erleichtert aufatmen: Die Ausbringung von Rindergülle mittels Breitverteilertechnik bis zu einem (TS-Gehalt) von 4,6 % wird ebenso wie die streifenförmige Ausbringung als emissionsmindernde Methode anerkannt. Dies gilt sowohl für Acker- als auch für Grünlandflächen. Eine entsprechende Bestätigung lieferte ein Sprecher des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums auf Nachfrage von „top agrar“. Mit dieser Entscheidung zieht Baden-Württemberg nach, denn ähnliche Regelungen wurden bereits eine Woche zuvor in Bayern durch Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber im Rahmen der Vorstellung der „GülleAppBayern“ eingeführt.

Die breite Ausbringung von auf war seit 2020 verboten und wird ab dem 1. Februar 2025 auch für untersagt sein. Die neue Regelung in Baden-Württemberg und Bayern basiert auf den Erkenntnissen des Forschungsprojekts „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei – AlterMin“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Im Rahmen dieser Studie wurden verschiedene Methoden, einschließlich der Verdünnung von Rindergülle mit Wasser, die Separierung von Gülle und die Ausbringung bei Regen, auf ihre Wirksamkeit als alternative Verfahren zur bodennahen, streifenförmigen Gülleausbringung geprüft.

Es stellte sich heraus, dass die Verdünnung von Rindergülle auf einen maximalen TS-Gehalt von 4,6 % unter den spezifischen Bedingungen in Bayern als adäquates Verfahren zur Emissionsreduktion angesehen wird. Die Kontrolle des TS-Gehalts erfolgt dabei stichprobenartig durch eine Fassprobe. Die reine Breitverteilung der separierten flüssigen Phase konnte jedoch nicht dieselbe Emissionsminderung erzielen wie die bodennahe, streifenförmige Technik und wurde somit nicht als gleichwertige Methode anerkannt.

Trotzdem bleibt die Separation in Kombination mit der bodennahen Ausbringtechnik eine effektive Strategie zur Verbesserung der Infiltration der Gülle in den Boden und zur Reduktion von Emissionen. Die Erleichterung im Landesbauernverband Baden-Württemberg ist groß, da diese Regelung für Klarheit sorgt und eine praktikable Lösung für die landwirtschaftlichen Betriebe bietet. Roswitha Geyer-Fäßler, Vizepräsidentin des Verbandes, hebt hervor, dass damit auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Hanns Roggenkamp, stellvertretender Vorsitzender des Bauernverbandes Ulm-Ehingen, betont, dass bewährte Methoden wie die Breitverteilertechnik wieder mehr Beachtung finden müssen. Der Landesbauernverband Baden-Württemberg fordert zudem eine verstärkte Forschung, insbesondere im Bereich der Ausbringung von Gärresten und verdünnter Schweinegülle, um die Praktiken weiter zu verbessern und anzupassen. Der Dank der Beteiligten gilt auch den Agrarverbänden in Bayern und Baden, die durch ihre Zusammenarbeit wesentlich zu diesen Fortschritten beigetragen haben.