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Der Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) bringt den Milchbauern eine Vielzahl von Vorteilen.

Verbände fordern Umsetzung von Artikel 148 GMO

Eine Kooperation der Verbände Bund Deutscher (BDM), Land schafft Verbindung (LsV) Deutschland, MEG Milch Board, Freie Bauern und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat ein Eckpunktepapier mit Forderungen zur Umsetzung des veröffentlicht. Sie begrüßen die Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), marktpolitische Rahmenbedingungen zu setzen und den anzuwenden.

Verbesserte Marktstellung für Milcherzeuger

Ein zentraler Punkt der Forderungen ist die Einführung einer Vertragspflicht mit Preis-Mengen-Bezug vor Lieferung. Dies soll dazu beitragen, die Marktstellung der Milcherzeugerinnen und Erzeuger zu stärken. Die bisherige Liefersituation wird von den Verbänden als absurdes System kritisiert, das in keinem anderen Wirtschaftsbereich existiert.

Drei Minimalanforderungen an das BMEL

Um sicherzustellen, dass die Milcherzeuger tatsächlich von der Umsetzung profitieren, stellen die Verbände drei „Minimalanforderungen“ an das BMEL. Diese beinhalten unter anderem die unumgängliche Vertragspflicht gemäß Artikel 148 sowie die Umsetzung für die gesamte verhandelte Milchmenge mit Preis-Mengen-Bezug.

Eine Evaluierung der Maßnahmen sollte bereits innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre erfolgen, um die Auswirkungen auf die zu überprüfen. Eine Scheinverordnung zur Besserstellung der Milcherzeuger wird von den Verbänden entschieden abgelehnt. Sollten die Forderungen nicht im Verordnungsentwurf berücksichtigt werden, wird dies als mangelnde Umsetzungsbereitschaft seitens des BMEL interpretiert.