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Der Artikel 148 GMO ermöglicht es Milchbauern, von verschiedenen Vorteilen zu profitieren.

Verbände fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Artikel 148 GMO

Eine Kooperation aus verschiedenen Verbänden, darunter der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), hat ein veröffentlicht, das konkrete Forderungen zur Umsetzung des Artikel 148 GMO beinhaltet.

Marktpolitische Rahmenbedingungen sollen gesetzt werden

Die Verbände begrüßen die Absicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (), marktpolitische Rahmenbedingungen zu setzen und den Artikel 148 GMO anzuwenden. Dadurch soll eine Vertragspflicht mit Preis-Mengen-Bezug vor Lieferung eingeführt werden, um die Marktstellung der Milcherzeuger zu stärken. Die derzeitige Liefersituation wird von den Verbänden als absurd bezeichnet und in keinem anderen Wirtschaftsbereich akzeptiert.

Minimalanforderungen an das BMEL

Um sicherzustellen, dass die Milcherzeuger von der Umsetzung profitieren, stellen die Verbände drei „Minimalanforderungen“ an das BMEL. Erstens muss die Umsetzungsverordnung eine unumgängliche Vertragspflicht enthalten, da eine Angebotspflicht nicht ausreichend ist. Zweitens muss der Artikel 148 GMO für die gesamte verhandelte gelten, um die in der zu stärken. Eine teilweise Vereinbarung des Preis-Mengen-Bezugs würde die beabsichtigte Wirkung aufheben. Drittens fordern die Verbände eine zügige Evaluierung innerhalb der ersten ein bis zwei Jahre, um eine Preiswirkung feststellen zu können.

Keine Scheinverordnung akzeptabel

Die Milcherzeuger lehnen eine Scheinverordnung zur Besserstellung in der Wertschöpfungskette entschieden ab. Sollten die Punkte im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt werden, ist offensichtlich, dass das BMEL den Grundgedanken des Artikel 148 GMO nicht umsetzen will. Die Verbände betonen die Notwendigkeit einer starken Marktstellung für Milcherzeugerinnen und Erzeuger und fordern konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen im Eckpunktepapier.