Im Ostallgäu hat das Verwaltungsgericht Augsburg eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die angeordnete Tötung von 96 Rindern eines Landwirts wurde nach einem Eilantrag teilweise gestoppt. Dies folgt auf den Fund von Rinder-Tuberkulose (TBC) bei einem geschlachteten Tier des Betriebs. Die „Allgäuer Zeitung“ berichtete zuerst über diesen Fall.
Das Landratsamt hatte ursprünglich die Tötung der gesamten Herde angeordnet, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Der betroffene Landwirt stellte jedoch einen Eilantrag, um das Leben seiner Tiere zu schützen. Das Gericht entschied daraufhin, dass 70 der 96 Rinder, die entweder zweifelhafte oder negative Testergebnisse aufwiesen, vorläufig nicht getötet werden müssen. Für die verbleibenden 26 Tiere, die positiv getestet wurden, wies das Gericht die Klage des Landwirts ab.
Ein Sprecher erläuterte gegenüber der Allgäuer Zeitung, dass die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten seien und dem Landratsamt in dieser Sache kein Ermessensspielraum zustehe. Obwohl ein Teil der Herde vorerst gerettet ist, ist ihre Zukunft ungewiss. Das Landratsamt kündigte an, eine detaillierte Ermessensabwägung vorzunehmen und möglicherweise die Tötung erneut anzuordnen.
Trotz des vorläufigen Schutzes besteht die Möglichkeit, dass nach einem weiteren halben Jahr und einem erneuten Test einige der Tiere doch noch getötet werden müssen. Das Veterinäramt hält es für wahrscheinlich, dass nicht alle Tiere bei einer Wiederholung des Tests negativ reagieren werden.
Vor der gerichtlichen Entscheidung musste der Landwirt bereits acht seiner Rinder einschläfern, die alle trächtig waren. Er berichtete dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, dass diese Maßnahme gegen seinen Willen erfolgte und er die Tiere als gesund ansah. Nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen dürfen zwar normalerweise keine trächtigen Rinder im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachtet werden, doch in Fällen wie diesem setzt sich die Tierseuchenbekämpfung gegen den Tierschutz durch.
Rinder-Tuberkulose ist eine chronische und ansteckende Krankheit, die sowohl Tiere als auch Menschen betreffen kann. Die Übertragung erfolgt meist über die Luft. Obwohl Deutschland offiziell als tuberkulosefrei gilt, gibt es vereinzelt noch Infektionen, oft durch Kontakt mit infizierten Wildtieren.