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Neue EU-Vorschrift: Rinderhalter müssen ab Juli 2025 Geokoordinaten angeben

Ab Juli 2025 müssen Rinderhalter in der EU die Geokoordinaten für jedes Tier auf den Meter genau angeben. Dies betrifft alle Stationen des Tieres, von der Geburt über die Aufzucht bis hin zur Schlachtung. Ziel ist es, die Entwaldungsfreiheit in den Lieferketten nachzuweisen, wie es die zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) fordert.

Große Herausforderung für Rinderhalter

Die EU-Verordnung verlangt, dass deutsche Landwirte als „Erstinverkehrbringer“ lebender nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei und legal produziert wurden. Dies gilt auch für andere Produkte wie Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk.

Lena Schöneboom-Ernst vom Deutschen (DBV) sieht große Herausforderungen auf die Landwirte zukommen: „Das Ziel für entwaldungsfreie Lieferketten ist gut, doch der Weg sehr schwierig.“ Der DBV versucht, den Anwendungsbeginn der Verordnung zu verschieben und die Landwirte von dem Sorgfaltspflichtensystem weitestgehend auszunehmen.

Dokumentationsaufwand und fehlende Infrastruktur

Landwirte müssen vor dem Verkauf eine Sorgfaltserklärung abgeben, die auch die Geokoordinaten aller Orte enthält, an denen die Tiere gehalten wurden. Tobias Fier vom Verband der Fleischwirtschaft beschreibt die Situation als „immensen “. Ein funktionierendes EU-Informationssystem gibt es bisher noch nicht.

Die Daten müssen künftig in das Informationssystem der europäischen Kommission gemeldet werden. Die HI-Tier-Datenbank könnte hier eine Schlüsselrolle spielen, wenn sie entsprechend angepasst wird. Gespräche mit den zuständigen Stellen der Länder laufen bereits, eine konkrete Umsetzung ist jedoch noch nicht geplant.

Unklarheiten und Sorgen um Datenschutz

Sollte Deutschland keine Lösung finden, müssen Landwirte alle Daten über die Plattform der EUDR melden. Woher die Geokoordinaten kommen sollen, ist noch unklar. Möglicherweise sollen Apps verwendet werden, was jedoch Datenschutzbedenken aufwirft.

Schöneboom-Ernst kritisiert auch die ungleiche Behandlung der Länder: „Wegen Ländern, die Raubbau an der Natur betreiben, gibt es die EUDR. Mit dem Unterschied, dass diese ihre Rinder, die nicht verordnungskonform produziert sind, auf einem entstehenden parallelen Weltmarkt anbieten können, was in Europa nicht möglich ist.“

Zukunft ungewiss

Bisher haben nicht alle EU- eine umsetzende Behörde benannt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und welche Lösungen gefunden werden, um den Dokumentationsaufwand für die Landwirte zu minimieren und gleichzeitig die Ziele der EUDR zu erreichen.