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Neue Fälle von Rinderherpes in Nordrhein-Westfalen

In der Region , insbesondere im Kreis Borken, wurde das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) in insgesamt neun landwirtschaftlichen Betrieben nachgewiesen. Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich um sechs Mast- und drei Milchviehbetriebe, die in den Gemeinden Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen ansässig sind.

Ab dem 1. Oktober 2024 werden spezifische Maßnahmen zur Eindämmung dieser Tierseuche für in Heek und angrenzenden Teilen der Stadt Ahaus in Kraft treten. Der Landkreis Borken wird zu diesem Zeitpunkt eine Sperrzone errichten, die 105 Rinderhalter umfasst. Diese müssen sich an besondere Vorschriften halten, die zunächst für sechs Monate gelten werden.

Bereits am 7. Juni 2024 waren sieben Betriebe im Kreis Borken positiv auf das Virus getestet worden. Bei diesen ersten Tests wurden in drei Milchvieh- und vier Mastbetrieben positive Fälle registriert, betroffen waren insgesamt etwa 670 Tiere. Da in Mastbetrieben repräsentative Stichproben durchgeführt wurden, schätzt man die tatsächliche Anzahl der infizierten Tiere auf etwa 1.000. Weitere Untersuchungen zu diesem Ausbruch sind noch im Gange. Bisher mussten etwa 1.075 Tiere getötet werden, wovon der Großteil zur Schlachtung bestimmt war. Die restlichen Tiere wurden unter Aufsicht eines Tierarztes eingeschläfert.

In drei der betroffenen Betriebe wurden alle Tiere bereits entfernt. Die Räumungsmaßnahmen in einem weiteren Mastbetrieb sind noch nicht abgeschlossen, und in einem der Milchviehbetriebe steht eine Entscheidung über das weitere Vorgehen noch aus, da noch auf Ergebnisse gewartet wird. In einem weiteren Milchviehbetrieb wurden einzelne Tiere entfernt, während in einem Mastbetrieb eine Teilbestandsräumung durchgeführt wurde. Die Ursache für den Ausbruch des Virus ist bislang ungeklärt; epidemiologische Untersuchungen konnten noch keine konkreten Hinweise liefern.

Das BHV1-Virus ist hochansteckend und verursacht bei infizierten Symptome wie Fieber, Fehlgeburten und eine verringerte Milchleistung. Es wird hauptsächlich direkt von Tier zu Tier übertragen, kann aber auch indirekt durch Personen oder Kleidung weitergegeben werden. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Tiere bleiben jedoch lebenslang Träger des Virus und können dieses weiterverbreiten, weshalb betroffene Tiere in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Ministeriums, der Tierseuchenkasse und den Kreisveterinären getötet werden müssen.