Ab dem 1. Oktober 2024 tritt der überarbeitete QM-Standard in der Version 2020.3 in Kraft und löst die bisherige Version 2020.2 ab. Eine wesentliche Änderung betrifft die Kategorie Futtermittel. Milcherzeuger, die am QM-Milch-System teilnehmen, sind nun verpflichtet, ihre Futtermittel schriftlich zu bestellen und dabei spezifische Informationen anzugeben. Diese umfassen Tierart/Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung und einen Hinweis auf die Einhaltung der QM-Milch-Kriterien. Zusätzlich müssen sie ihr Einverständnis zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements geben.
Der Hintergrund dieser Anpassung liegt in der neuen QM-Futtermittelvereinbarung, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, das Kontroll- und Warnsystem im Ereignisfall zu verbessern.
Weitere bedeutende Änderungen betreffen die Kategorie Arzneimittel. Milcherzeuger, die am staatlichen Antibiotikamonitoring nach dem Tierarzneimittelgesetz teilnehmen, müssen nun ihre Anwendungen mit den jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Kennzahlen vergleichen.
Aufgrund der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, umfasst die Meldung der Antibiotikaanwendungen jetzt auch Milchkühe. Zusätzlich wurde das Kriterium zur Kälberhaltung angepasst, um dem gesetzlich vorgegebenen Mindesttransportalter von Kälbern gerecht zu werden. Neben diesen wesentlichen Änderungen beinhaltet der neue QM-Standard auch kleinere redaktionelle Anpassungen.
Der aktualisierte QM-Standard in der Version 2020.3 sowie das dazugehörige Handbuch für Milcherzeuger sind ab sofort auf der Website des QM-Milch-Systems verfügbar und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://qm-milch.de/qm-standard-2/.