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Afrikanische Schweinepest erreicht Baden-Württemberg

Nach dem jüngsten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest () in hat Baden-Württemberg nun auf die Bedrohung reagiert. Ein am 27. Juli im hessischen Landkreis Bergstraße positiv getestetes Wildschwein führte zur Einrichtung von Restriktionszonen auch in den angrenzenden Gebieten Baden-Württembergs, wie der Landwirtschaftsminister Peter Hauk in Stuttgart mitteilte. Betroffen sind die Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis, wo nun Sperrzonen festgelegt wurden, um die Ausbreitung der zu verhindern.

In der als Sperrzone II definierten ‚infizierten Zone‘ sowie in der angrenzenden Sperrzone I, der ‚Pufferzone‘, wurden umfassende Maßnahmen ergriffen. Diese beinhalten zeitlich begrenzte Jagdverbote und die Anordnung zur Suche und Untersuchung von tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweinen. Zusätzlich können land- und forstwirtschaftliche Aktivitäten eingeschränkt und spezielle Jagdschneisen zur Seuchenbekämpfung angelegt werden. Nach Aufhebung des Jagdverbots ist eine Intensivierung der Bejagung geplant.

Die Maßnahmen betreffen auch die Hausschweinehaltung in den Sperrzonen, wo nun verstärkte Biosicherheitsvorkehrungen und weitere Beschränkungen gelten. Das Ministerium hat bereits präventive Schritte unternommen, um die ASP in der Wildschweinepopulation frühzeitig zu erkennen. Die Jägerschaft wurde zu erhöhter Wachsamkeit und zur verstärkten Probenahme aufgefordert. Alle erlegten Wildschweine werden routinemäßig auf ASP untersucht.

Zur frühzeitigen Erkennung der Krankheit in Schweinehaltungsbetrieben werden wöchentlich mindestens zwei Falltiere virologisch untersucht. Ergänzend zur verstärkten Jagd werden auch taktische Zäunungen eingesetzt, um die Einschleppung der ASP durch Wildschweine zu verhindern. Bewährt hat sich auch der Einsatz von Suchhundeteams aus Mosbach, die speziell auf das Auffinden von Wildschweinkadavern trainiert sind.

Minister Hauk appellierte an die öffentliche , insbesondere an Reisende und LKW-Fahrer, keine - und Speisereste in der Natur zu entsorgen, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der ASP zu minimieren. Schweinehaltungsbetriebe in der Region können sich zudem kostenlos vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen.