Danish Crown, ein Schlachtunternehmen mit Sitz in Essen/Oldenburg, hat eine Änderung in der Abrechnung von Schweinen nach dem Magerfleischanteil vorgenommen, die speziell Schweine der Initiative Tierwohl (ITW) betrifft, deren Ferkel nicht aus Deutschland stammen. Diese Information wurde von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) bekannt gegeben.
Die neue Regelung tritt zum 30. September 2024 in Kraft und sieht vor, dass der Muskelfleischanteil der Schweine mittels AutoFOM berechnet wird. Diese Methode wird bereits von dem Schlachtunternehmen Tönnies verwendet, welches eine ähnliche Anpassung schon zum 1. Juli 2024 eingeführt hat.
Die ISN äußert Bedenken, dass durch diese Umstellung eine Minderung der Erlöse pro Schwein für ITW-Mäster entstehen könnte, die ihre Ferkel aus dem Ausland beziehen. Die Anpassung beinhaltet eine Erhöhung des geforderten Magerfleischanteils von 59 auf 60 Prozent und berücksichtigt zusätzliche Zu- und Abschläge sowie Abzüge bei Unter- und Übergewicht der Tiere. Auch die Erweiterung des Gewichtskorridors scheint diese Nachteile nicht auszugleichen.
Danish Crown wird jedoch für ITW-Schweine mit deutscher Ferkelherkunft und für Nicht-ITW-Schweine weiterhin die bisherige Abrechnungsmaske anwenden. Die Bevorzugung von Nicht-ITW-Schweinen resultiert aus Vermarktungsschwierigkeiten im Lebensmitteleinzelhandel, besonders bei Schweinen der Haltungsstufe 2. Es zeigt sich, dass insbesondere Lieferanten mit ITW-Schweinen deutscher Ferkelherkunft von den Schlachtunternehmen bevorzugt behandelt werden.