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ASP-Ausbruch in hessischem Hausschweinebestand bestätigt

Das Ministerium für Landwirtschaft in hat die Präsenz der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem kleinen landwirtschaftlichen Betrieb bestätigt. Die Krankheit wurde bei einem Routinecheck in Biebesheim am Rhein, Kreis Groß-Gerau, entdeckt. Nachdem Symptome bei einem festgestellt wurden, bestätigte eine Blutuntersuchung den Verdacht, der durch das Hessische Landeslabor erhärtet wurde.

Unter der Aufsicht von Veterinären wurden alle des betroffenen Betriebes gekeult, um eine weitere Verbreitung der zu verhindern. Rund um die betroffene Stätte wurde eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen sind der Handel mit Schweinen und deren Produkten sowie Schlachtungen streng reguliert. Der Verkauf lebender Tiere ist verboten, und selbst Gülle sowie benutzte Einstreu dürfen nicht transportiert werden.

Für die Vermarktung der Schlachtprodukte aus diesen Zonen gelten strenge Richtlinien, die den Vertrieb auf den deutschen Markt beschränken oder eine Erhitzung der Produkte für den Export vorschreiben. Die Überwachungszone reicht bis nach und betrifft insgesamt etwa 3.500 Schweine auf der hessischen Seite.

Bereits zuvor, Mitte Juni, wurde das Virus bei Wildschweinen im selben Kreis nachgewiesen.