Anzeige
 

ASP in Hessen: Behörden richten Restriktionsgebiet ein

In wird derzeit ein Restriktionsgebiet festgelegt, nachdem bei einem Wildschwein die Schweinepest nachgewiesen wurde. Dieser Vorfall hat zu erheblicher Unsicherheit in der Schweinebranche geführt. Nach Angaben der zuständigen Behörden befinden sich im betroffenen Gebiet 76 Betriebe mit etwa 5.600 Schweinen. Da die genauen Grenzen des Restriktionsgebiets noch nicht endgültig definiert sind, könnten sich diese Zahlen noch ändern.

Das Restriktionsgebiet umfasst zahlreiche kleinere Betriebe, die wenige hauptsächlich für die halten. Daneben befindet sich auch ein größerer Betrieb mit rund 2.000 Schweinen innerhalb der Zone. Die Besamungsstation Griesheim der zur Förderung der Schweinehaltung (GFS) liegt knapp außerhalb des Restriktionsgebiets.

Die Veterinärbehörden sind unterdessen auf der Suche nach weiteren Wildschweinkadavern, um das Ausmaß der Infektion besser einschätzen zu können. Beim infizierten Wildschwein wurde eine hohe Viruslast im Blut festgestellt, was auf eine frische Infektion hinweist.

Die Behörden hoffen, dass natürliche Barrieren wie Flüsse und Autobahnen die weitere Ausbreitung der Schweinepest eindämmen können. In der Nähe des Fundortes des infizierten Wildschweins fließen der Rhein und der Main, was eine Überquerung erschwert. Zusätzlich könnte die Autobahn A67 eine Barriere in östlicher Richtung darstellen, während es in südlicher Richtung keine größeren natürlichen Hindernisse gibt.