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Bayern plant Ausnahmeregelung bei ASP-Schweinefleisch

Bayern nimmt Anpassungen vor, um regionalen Metzgern die Verarbeitung und von aus Gebieten, die wegen der Afrikanischen Schweinepest () als Restriktionszonen ausgewiesen sind, zu ermöglichen. Aufgrund strenger EU-Vorschriften dürfen Schweine aus diesen Zonen bisher nur in speziell genehmigten Betrieben geschlachtet werden. Diese Regelung hat dazu geführt, dass nur wenige Schlachtbetriebe eine solche Genehmigung beantragt haben, vor allem wegen des hohen Aufwands und der begrenzten Vermarktungsmöglichkeiten des Fleisches. Dies hat wiederum lange Transportwege für die Tiere und hohe Kosten verursacht, ohne dass die einen Erlös erzielen konnten.

Der bayerische Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber hat nun in einer Pressemitteilung angekündigt, das bayerische Metzgerhandwerk auf den Umgang mit einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorzubereiten. Die Landesregierung plant, eine EU-Ausnahmeregelung zu nutzen, die es ermöglicht, auf das komplexe Genehmigungsverfahren für Schlachtbetriebe zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Anzeigepflicht einzuführen. Metzgereien sollen dann lediglich ihren Wunsch zur Verarbeitung von aus den betroffenen Zonen anmelden.

Um die Umsetzung zu unterstützen, wird ein Runder Tisch mit Vertretern der Schlachtindustrie anberaumt, um sicherzustellen, dass Schweine aus den Restriktionszonen effektiv und regional verarbeitet werden können. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sollen von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen werden.