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Biosicherheitsmaßnahmen für Schweinehalter: Hilfestellungen und Leitfäden

Angesichts des jüngsten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in hessischen Hausschweinebeständen ist die Herkunft der Infektion noch ungewiss. Vor diesem Hintergrund wird die strikte Einhaltung von dringender denn je. finden Unterstützung in verschiedenen Leitfäden, die auf die Sicherung ihrer Betriebe abzielen.

Zur Einschätzung der Sicherheitslage ihrer Betriebe können Landwirte die ASP-Risikoampel nutzen, ein Online-Tool, entwickelt von der Vechta. Dieses Instrument ist speziell angepasst für Betriebe mit geschlossenen Stallhaltungen sowie für Offenstallhaltungen. Im Fall eines Seuchenausbruchs gelten die strengen Regelungen des EU-Tiergesundheitsrechts, welche die Biosicherheit in den Betrieben sicherstellen sollen.

Landwirte können ihre Maßnahmen anhand des „Niedersächsischen Leitfadens zur Biosicherheit in Schweinehaltungen“ überprüfen. Dieser Leitfaden unterscheidet zwischen den normalen Sicherheitsanforderungen und den erhöhten Anforderungen während eines Seuchenausbruchs. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auch der Einfriedung von Schweinehaltungen gewidmet, einschließlich der von Futter, Einstreu und Beschäftigungsmaterial, wofür ebenfalls ein Leitfaden der Niedersächsischen Tierseuchenkasse existiert.

Im Falle eines Seuchenausbruchs ist es zudem vorgeschrieben, dass sämtliche Betriebe, unabhängig von der Anzahl ihrer Schweine, vollständig eingefriedet sein müssen. Bei Symptomen wie unklaren Krankheitsbildern, plötzlichem Tod oder hohem Fieber bei Schweinen sollten umgehend eine ASP-Ausschlussuntersuchung durch ihren Tierarzt veranlassen. Ziel ist es, eine Infektion mit dem ASP-Virus frühzeitig zu erkennen und zu isolieren. In vielen Bundesländern ist diese Untersuchung für Landwirte kostenlos.