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BRS: Novelle des Tierschutzgesetzes – starke Einschnitte in Zucht und Haltung

Das hat einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Alle Beteuerungen der Bundesregierung für einen werden auch durch diesen Entwurf konterkariert und unglaubwürdig. „Allein durch die vorgesehene Kennzeichnungspflicht verendeter kommt auf einen Sauenbetrieb mittlerer Größe, zusätzlich zu den bisherigen Aufzeichnungspflichten, eine Arbeitsmehrbelastung von 70 Arbeitsstunden pro Jahr zu, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. Weitere in Höhe von rd. 1 Mrd. € entstehen nach Schätzungen des BRS durch geplante Verschärfungen beim Kupierverbot. Wirklich bedauerlich ist zudem, dass das Ministerium aktuellen Erkenntnissen bei der Schwanzbeißproblematik mit dem vorliegenden Referentenentwurf nicht folgt. Die Teilergebnisse des vom Ministerium selbst finanzierten Konsortialprojekts zum Verzicht auf Schwanzkupieren beim Schwein (KoVeSch) zeigen eindrücklich, dass mehr Platz und die Haltungsform allein, Schwanzbeißen nicht verhindern können.

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Quelle: Rind und Schwein e.V.