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Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen – Teil 1: Investitionsförderung

Das zur Förderung des Umbaus der tritt heute (1. März) in Kraft. haltende Betriebe können die Förderung der Investitionskosten beim Umbau ihres Stalles ab kommender Woche bei der Bundesanstalt für und Ernährung (BLE) beantragen. Die Beantragung der Förderung der laufenden ist ab dem 1. April möglich.

Die ISN rät die Förderoptionen gemeinsam mit den Vermarktungsoptionen betriebsindividuell zu prüfen.

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