Das Schlachtunternehmen Danish Crown mit Sitz in Essen/Oldenburg hat eine Anpassung seiner Abrechnungsmethodik nach Muskelfleischanteil angekündigt, die ab dem 30. September 2024 in Kraft treten wird. Diese Änderung betrifft jedoch ausschließlich ITW-Schweine, die nicht aus deutscher Ferkelzucht stammen. Für ITW- und QS-Schweine aus deutscher Herkunft bleibt die bisherige, vorteilhaftere Abrechnungsmethode bestehen, wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) berichtet.
Die neue Abrechnungsmaske sieht aufgrund einer angehobenen Basis für den Muskelfleischanteil (MFA) von 60 % sowie modifizierten Zu- und Abschlägen eine potenzielle Erlöseinbuße pro Schwein vor. Dies wird durch die Anpassung der Abzüge für Unter- und Übergewichte trotz eines leicht erweiterten Gewichtskorridors verstärkt. Nach Einschätzung der ISN spiegelt die Bevorzugung von QS-Schweinen die aktuelle Problematik einiger Schlachtbetriebe wider, ITW-Schweine der Haltungsstufe 2 adäquat im Lebensmitteleinzelhandel zu platzieren.
Die unterschiedliche Behandlung von Schweinen je nach Herkunft der Ferkel unterstreicht das Bestreben von Danish Crown, Lieferanten von ITW-Schweinen mit deutscher Ferkelherkunft langfristig an sich zu binden. Angesichts der neuesten Anpassungen der Abrechnungsmodalitäten für ITW-Schweine mit nicht-deutscher Ferkelherkunft empfiehlt die ISN den betroffenen Schweinehaltern, ihre Teilnahme an der ITW nicht ausschließlich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Stattdessen sollten sie auch das Gespräch mit ihren Vermarktungspartnern suchen und die Verlässlichkeit der Vermarktungskonditionen eingehend prüfen.