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Deutsche Schweinehaltung: Strengere Auflagen als EU-Kollegen

Deutsche Schweinehalter sind zunehmend strengen Vorschriften ausgesetzt, die in vielen Fällen über die Anforderungen ihrer europäischen Kollegen hinausgehen. Dies geht aus einem Bericht der Fachzeitschrift „Schweinezucht und Schweinemast“ (SUS) hervor. Sowohl auf EU-Ebene als auch national verschärfen sich die Bestimmungen für die Schweinehaltung kontinuierlich.

Ein neues Beispiel für die zunehmende Regulierungsdichte ist die geplante Verschärfung des Kupierverbots. Im Zuge der anstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes plant die Bundesregierung, die Dokumentationspflichten deutlich zu erweitern. Auch die Anforderungen an die Haltung von im Abferkelstall sollen verschärft werden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Tierschutz setzt sich beispielsweise dafür ein, dass Sauen sich in der Bucht ungehindert umdrehen können.

Die deutschen Ferkelerzeuger und Mäster sehen sich möglicherweise härteren Auflagen gegenüber als ihre EU-Nachbarn. Im Bereich der Platzanforderungen für legt die 2008/120 fest, dass jedem Schwein mindestens 0,65 m² zur Verfügung stehen muss. Hier weichen Deutschland, und die Niederlande mit unterschiedlichen nationalen Regelungen von der EU-Vorgabe ab.

Die Unterschiede setzen sich bei der Beschaffenheit der Stallböden fort. Während in Deutschland, Polen, Frankreich und Spanien die Haltung auf Vollspaltenböden erlaubt ist, sind in Dänemark mindestens ein Drittel und in den sogar 40% der Bodenfläche planbefestigt.

Auch beim Thema Ferkelkastration gibt es innerhalb der EU variierende Ansätze. Seit 1991 ist das routinemäßige Kupieren des Ringelschwanzes EU-weit verboten, jedoch bestehen länderspezifische Ausnahmen. In Ländern wie Spanien, Polen und Frankreich ist das Kupieren ohne Betäubung bis zum siebten Lebenstag erlaubt, während dies in Deutschland und Dänemark nur bis zum vierten Tag zulässig ist.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist ebenfalls unterschiedlich streng. Während in Deutschland die Kontrollen der Schweinebestände besonders intensiv sind, finden in Spanien keine regelmäßigen staatlichen oder durch Qualitätssicherungssysteme gesteuerten Überprüfungen statt.