Seit dem 1. Juli 2024 müssen Schlachtbetriebe nun auch die Befunde von Sauen, wie Liegebeulen, dokumentieren. Diese Regelung folgt der bereits etablierten Praxis bei Mastschweinen.
In einer Pilotphase hatten Schlachthöfe die Befunddaten von Sauen an die QS-Datenbank gemeldet. Daraufhin beschloss der Fachbeirat Rind und Schwein in seiner letzten Sitzung, dass die verpflichtende Meldung der Befunddaten für Sauen ab dem 1. Juli 2024 eingeführt wird. QS gab bekannt, dass Auditoren die Einhaltung dieser Anforderungen erst ab Januar 2025 in den QS-Audits überprüfen werden, um den Schlachtbetrieben genügend Zeit zur Anpassung zu geben.
Zu den verpflichtenden Schlachtbefunden bei Sauen zählen neben Liegebeulen auch Abszesse, Gelenkentzündungen, Hautprobleme, die Untauglichkeit des Tieres sowie Trächtigkeit im letzten Drittel. Diese Daten werden über die QS-Datenbank ausgewertet und den Sauenhaltern zur besseren Beurteilung der Tiergesundheit in ihrem Betrieb zurückgemeldet.
QS erweitert durch die Erfassung der Befunde von Sauen bei der Schlachtung sein Serviceangebot für Tierhalter. Mittlerweile werden im QS-System die Schlachtbefunddaten aller abgedeckten Tierarten, wie Mastschweine, Hühner, Puten und Rinder, erfasst.