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Erster ASP-Fall bei Hausschwein in Rheinland-Pfalz nachgewiesen

In wurde bei einem Hausschwein der Erreger der Afrikanischen Schweinepest () festgestellt. Diese erste Infektion eines Haustiers mit ASP im Bundesland bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) nach Untersuchung einer positiven A-Probe. Der Vorfall ereignete sich in einem kleinen Betrieb in Gerolsheim im Landkreis Bad Dürkheim.

Die Probe, die den Erreger enthielt, stammte von einem verstorbenen und wurde zunächst vom Landesuntersuchungsamt analysiert. Anschließend wurde sie zur Bestätigung und weiteren Untersuchung an das FLI weitergeleitet. Als Reaktion auf diesen Fall hat die lokale Behörde eine Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Innerhalb dieser Sperrzone befinden sich laut Angaben des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz 13 Hausschweine, die auf sieben verschiedene Betriebe verteilt sind. In der Zone gelten nun verschärfte Restriktionen: Der Handel mit Schweinen und Schweinefleischprodukten sowie die Schlachtung sind streng reguliert. Der Verkauf lebender Tiere aus dieser Zone ist generell untersagt. Ebenso ist die Ausbringung von , Mist und benutzter Einstreu verboten. Schlachterzeugnisse dürfen nur noch innerhalb Deutschlands vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden.

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird aufgrund dieser Entwicklungen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Bisher war die in Rheinland-Pfalz nur bei Wildschweinen aufgetreten. Der erste Fall eines infizierten Wildschweins wurde am 9. Juli in Gimbsheim im Kreis Alzey-Worms registriert. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen insgesamt 34 bestätigte Fälle bei Wildschweinen.

Im benachbarten Bundesland Hessen wurden bis zum 15. August 2024 insgesamt acht Fälle von ASP bei Hausschweinen sowie 109 Fälle bei Wildschweinen gemeldet. Diese Zahlen zeigen die wachsende Verbreitung der Krankheit in der Region.