Die Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) wurde kürzlich um eine fünfte Stufe erweitert. Gleichzeitig wurden die Bezeichnungen der einzelnen Stufen an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch angepasst. Dieses Haltungsform-Label gilt für Fleisch und Fleischwaren von Hähnchen, Puten, Enten, Rindern, Schweinen und Kaninchen sowie für Milch und Milchprodukte von Kühen. Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH teilte mit, dass die Bezeichnungen für alle Tierarten entsprechend angepasst wurden.
Der gesamte Anpassungsprozess wird voraussichtlich etwa ein Jahr dauern. Innerhalb dieser Umstellungsphase werden auch die Kriterien für Schweinefleisch an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst. Die teilnehmenden Unternehmen stimmen die Umstellung der Haltungsform eng mit ihren Lieferanten ab. Während des gut einjährigen Umstellungszeitraums können sowohl Produkte mit der bisherigen vierstufigen als auch mit der neuen fünfstufigen Kennzeichnung gleichzeitig im Handel erhältlich sein. Dies liegt an den spezifischen Produktionsprozessen und der Komplexität des Angebots.
Die neue fünfte Stufe des Haltungsform-Labels steht, wie auch in der staatlichen Kennzeichnung, für Bio-Programme. Damit sollen die beiden Kennzeichnungen künftig widerspruchsfrei nebeneinander bestehen können. Die staatliche Kennzeichnung wird jedoch erst ab dem 1. August 2025 im Handel verfügbar sein.
Im Gegensatz zur staatlichen Kennzeichnung gilt die Haltungsform-Kennzeichnung des LEH für alle gängigen Nutztierarten und umfasst frisches, unverarbeitetes, gewürztes oder mariniertes sowie verarbeitetes Fleisch. Dies bedeutet, dass Verbraucher nun eine klarere Orientierung hinsichtlich der Haltungsbedingungen der Tiere erhalten, unabhängig davon, welches Produkt sie wählen.