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Große Schweinebetriebe müssen Ammoniakemissionen drastisch reduzieren

Schweinebetriebe in Deutschland stehen vor der Herausforderung, ihre Ammoniakemissionen erheblich zu senken. Besonders Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt sind, müssen strenge Vorgaben erfüllen. Der Zeitrahmen dafür ist knapp bemessen. Während herkömmliche Ställe große Anstrengungen unternehmen müssen, genießen Außenklimaställe gewisse Erleichterungen.

Laut einer Tagung des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft () in Hildesheim müssen BImSch-Betriebe bis zum 1. Dezember 2026 erhebliche Minderungsmaßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen variieren je nach Größe der Betriebe, wobei größere Anlagen strengeren Auflagen unterliegen.

Große Betriebe unter Druck

Friedrich Arends, Immissionsexperte von der , erläuterte die Anforderungen: Betriebe mit mehr als 2.000 Mastplätzen, 750 Sauenplätzen oder 6.000 Ferkelaufzuchtplätzen, auch in Kombination mit anderen Tierarten, müssen bis Ende 2026 eine Abluftreinigung installieren. Diese soll Ammoniak- und Staubemissionen um mindestens 70% reduzieren. Zusätzlich dürfen die Geruchsemissionen einen Grenzwert von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter nicht überschreiten.

Kleinere BImSch-Betriebe, die sogenannte „V-Anlagen“ mit 1.500 bis 2.000 Mastplätzen, 560 bis 750 Sauenplätzen oder 4.500 bis 6.000 Ferkelaufzuchtplätzen betreiben, haben etwas mehr Zeit. Sie müssen ihre Ammoniakemissionen erst bis Ende 2028 um 40% senken. Trotz der längeren Frist sind die Anforderungen auch für diese Betriebe erheblich.

Fütterungsanpassungen als Schlüsselmaßnahme

Ein zentraler Punkt für alle BImSch-Betriebe ist die Reduzierung der Ammoniakemissionen durch angepasste Fütterungsstrategien. Bis zum 1. Dezember 2026 müssen die Betriebe nachweisen, dass sie durch optimierte Rationsgestaltung ihre um 20% gesenkt haben. Hierbei orientiert sich die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) an den Vorgaben der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft () zur stark nährstoffreduzierten Fütterung. In Nordrhein-Westfalen gilt eine verkürzte Frist bis zum 1. Dezember 2024.

Technische Herausforderungen und Kosten

Die Nachrüstung von Abluftreinigungsanlagen stellt viele große Betriebe vor erhebliche technische und finanzielle Herausforderungen. Wenn eine solche Nachrüstung als wirtschaftlich oder technisch unverhältnismäßig eingestuft wird, haben die zuständigen Behörden Ermessensspielraum. Dies bedeutet, dass in bestimmten Fällen Alternativen zur Abluftreinigung akzeptiert werden können, solange eine Reduktion der Ammoniakemissionen um 40% erreicht wird.

Erleichterungen für Außenklimaställe

Für Außenklimaställe, die keine Zwangslüftung haben, gelten andere Regelungen. Hier ist eine Abluftreinigung nicht möglich. Stattdessen fordert die TA Luft eine Reduktion der Ammoniakemissionen um 33% im Vergleich zum Referenzwert, sofern das Haltungsverfahren nachweislich dem Tierwohl dient. Die Bewertung der Außenklimaställe erfolgt nach festgelegten Kriterien, die sicherstellen sollen, dass sowohl Umwelt- als auch Tierschutzstandards eingehalten werden.

Diese umfassenden Maßnahmen und strengen Zeitvorgaben stellen die Schweinebetriebe vor große Herausforderungen. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und die Umweltbelastungen durch Ammoniakemissionen nachhaltig zu senken.