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Handelsbeschränkungen durch die EU wegen ASP-Ausbruch

Nach dem jüngsten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest () im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch auf die zu erwartenden weiteren Restriktionen für die betroffenen Betriebe hingewiesen. Zusätzlich zu den bereits eingerichteten Sperrzonen und Verbringungsverboten müssen die mit weiteren Maßnahmen rechnen.

Sofortmaßnahmen der Europäischen Union

Da Teil der Europäischen Union und des EU-Binnenmarktes ist, werden die zuständigen EU-Dienststellen spezifische Sofortmaßnahmen erlassen, um die Verbreitung des ASP-Virus einzudämmen. Diese Maßnahmen umfassen hauptsächlich Handelsrestriktionen, die verhindern sollen, dass sich das Virus weiter innerhalb der EU ausbreitet, erklärte Minister Backhaus.

Die Veröffentlichung dieser Sofortmaßnahmen im EU-Amtsblatt wird in Kürze erwartet. Allerdings kann momentan noch nicht abgeschätzt werden, welche konkreten Auswirkungen der ASP-Ausbruch im Landkreis Vorpommern-Greifswald auf den Export von lebenden Schweinen sowie und Schweinefleischerzeugnissen in Staaten außerhalb der EU haben wird.

Auswirkungen auf den internationalen Handel

Minister Backhaus betonte, dass für Exporte in erster Linie die tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Ziellandes gelten. Aufgrund der aktuellen ASP-Lage in der EU und speziell in Deutschland haben viele Länder außerhalb der EU bereits zuvor den Handel mit lebenden Schweinen und Schweinefleischprodukten aus der EU eingeschränkt oder vollständig gesperrt. Diese Beschränkungen könnten durch den aktuellen Fall in Vorpommern-Greifswald noch verschärft werden.

Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle

Um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, haben die zuständigen Behörden in Mecklenburg-Vorpommern bereits Sperrzonen eingerichtet und Verbringungsverbote verhängt. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, das Virus lokal zu isolieren und die betroffenen Tierbestände zu schützen.

Die stellt eine erhebliche Bedrohung für die Schweinehaltungsbetriebe dar, und die betroffenen Regionen müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren.

Neben den direkten Auswirkungen des ASP-Ausbruchs und den notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen müssen sie sich auf zusätzliche Handelsrestriktionen und wirtschaftliche Verluste einstellen. Die genauen Auswirkungen auf den internationalen Handel und die Exportmöglichkeiten werden sich erst mit der Zeit klären.