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Insektenprotein für Mastschweine?

Seit September 2021 darf Insektenprotein an verfüttert werden, sofern rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit den Ausnahmen vom Verfütterungsverbot für tierische Proteine eingehalten werden. Wollen selbstmischende Landwirte Insektenprotein einsetzen, benötigen sie eine Registrierung oder Zulassung. In ist das Laves für die Anträge zuständig. Die Niedersachsen hat deshalb den Einsatz von Insektenprotein in der Schweinemast geprüft.

Wer selber Insektenprotein erzeugen will, sollte die Futtermittelrechtlichen Bestimmungen kennen: „Die Insekten können als lebende Futtertiere verwendet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass verendete Insekten abgetrennt werden. Verendete Insekten dürfen grundsätzlich nicht unverarbeitet verfüttert werden. Sofern eine Abtrennung der toten Insekten nicht von den lebenden Insekten erfolgt, dürfen die Insekten nicht unverarbeitet verfüttert werden.“

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Quelle: Rind und e.V.