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Neue EU-Regeln: Biosicherheitskonzept gegen ASP-Ausbruch

Die jüngsten Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Bundesländern , und Baden-Württemberg zeigen auf, wie präsent und bedrohlich diese Tierseuche für die Haus- und Wildschweinbestände ist. Angesichts dieser Bedrohung ist die konsequente Beachtung der Biosicherheitsvorschriften heute wichtiger denn je. Seit April 2021 sind in der Europäischen Union auf Basis des EU-Tiergesundheitsrechts von 2016 neue Regelungen in Kraft, die strengere Maßnahmen als die deutsche Schweinehaltungs-Hygieneverordnung vorsehen.

Die Überarbeitung der Vorschriften hat insbesondere die Verantwortung der Tierhalter in den Fokus gerückt. Diese sind nun primär dafür verantwortlich, ihre Schweine vor biologischen Risiken, insbesondere vor der ASP, zu schützen. Eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen Veterinärämtern und Hoftierärzten ist dabei unerlässlich. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen Regelungen ist, dass sie keine Unterscheidung mehr hinsichtlich der Größe der Betriebe machen: Alle Schweinehalter, von Großbetrieben bis hin zu Hobbyfarmen, müssen nun die gleichen Mindeststandards an Biosicherheit erfüllen.

Im Falle eines Ausbruchs der Seuche sind verstärkte Schutzmaßnahmen erforderlich. Zur Vermeidung von Entschädigungskürzungen oder Handelseinschränkungen müssen Betreiber einen detaillierten Biosicherheitsplan vorlegen, der unter anderem Vorgaben zur Separation von reinen und unreinen Bereichen, zur Eingliederung neuer Tiere, zur Sauberkeit der Stallungen sowie zur Schulung des Personals beinhaltet.

In wurde bereits im Jahr 2021 eine Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen ins Leben gerufen, die eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines umfassenden Biosicherheitskonzepts für Schweinebetriebe bildete. Dieses Konzept umfasst einen Leitfaden, der sowohl nationale als auch europäische Vorgaben berücksichtigt, Checklisten für Sicherheitsüberprüfungen und einen Managementplan zur Dokumentation des betriebsspezifischen Sicherheitskonzepts. Seit Mai 2024 unterstützt die Tierseuchenkasse in zudem die Beratung zur Biosicherheit durch finanzielle Beihilfen.

Ab Januar 2026 werden bei Nichteinhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und fehlendem Managementplan bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Sanktionen für die Betreiber wirksam. Ähnliche Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit wurden auch in anderen Bundesländern wie , Sachsen, Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eingeführt, die unter anderem kostenlose Beratungsangebote und Unterstützung bei der Erstellung von Biosicherheitskonzepten für Schweinehalter beinhalten.