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Neue Tierwohl-Kriterien ab 2025: Übergangsregelung für Schweinemäster

Ab dem 1. Januar 2025 treten die aktualisierten Kriterien der Initiative (ITW) in Kraft, die insbesondere die Buchtenstruktur betreffen. Um Schweinemästern ausreichend Zeit für die erforderlichen Anpassungen zu gewähren, ermöglicht die ITW eine temporäre Aussetzung der Teilnahme.

Diese Übergangsregelung gilt vom Start der neuen Phase am 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni desselben Jahres. In diesem Zeitraum können Betriebe ihre Beteiligung an der ITW pausieren, ohne sich gänzlich abmelden zu müssen. Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf das Feedback aus der landwirtschaftlichen Praxis eingeführt, welches die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Strukturvorgaben für Buchten thematisierte.

Während der Aussetzungsphase sind die Betriebe nicht berechtigt, unter dem der ITW zu vermarkten, da die spezifischen Anforderungen der Initiative temporär nicht erfüllt werden. Ebenso wird die Auditierung in dieser Zeit ausgesetzt, wobei die Teilnahme am QS-System hiervon unberührt bleibt. Betriebe, die eine Auszeit in Anspruch nehmen möchten, sollten sich an ihren jeweiligen Bündler wenden, der die Aussetzung in der ITW-Datenbank vermerkt.

Bis zum 30. Juni 2025 müssen alle betroffenen Schweinemastbetriebe ihre reguläre Teilnahme an der ITW wieder aufnehmen. Nach diesem Datum ist ein neues Programmaudit erforderlich, bei dem ein aktualisierter Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung der neuen Kriterien im jeweiligen Betrieb festgelegt wird.

Weitere Details und Unterstützung zur Umsetzung der neuen Richtlinien sind über die zuständigen Bündler sowie auf der Webseite der Initiative Tierwohl abrufbar.