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Reform der Tierhaltungsförderung: Bundesländer stellen eigene Programme ein

Die Tierhaltungsförderung in Deutschland durchläuft eine tiefgreifende Veränderung. Seit der Entscheidung des Bundes, die Förderung zu zentralisieren, haben mehrere Bundesländer angekündigt, ihre eigenen Landesprogramme zu reduzieren oder ganz zu streichen. Dies folgt der Vorgabe, Doppelförderungen zu vermeiden, wie von der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hervorgehoben wird.

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und dem Saarland wird es künftig keine spezifischen Agrarinvestitions- und Förderprogramme (AFP) im Bereich der Schweinehaltung mehr geben. Diese Entwicklung zeigt sich auch in und , wo die AFP-Förderung für Tierwohlmaßnahmen bei Schweinen eingestellt wird. Bayern hingegen hat beschlossen, seine AFP-Förderung vorerst fortzusetzen.

Baden-Württemberg sichert weiterhin das für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) bis 2027 zu. Bayern plant zudem, sein BayProTier-Programm zu überarbeiten, um es besser an die neuen Bundesrichtlinien anzupassen. In Schleswig-Holstein werden die Beratungsförderungen für Schweinehalter vorerst fortgeführt.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg haben bereits die Einstellung ihrer spezifischen Förderprogramme bekannt gegeben. In Nordrhein-Westfalen wurde das Programm zur Förderung spezieller zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen gestoppt. Sachsen hat seine Landesförderung für die Schweinehaltung ebenfalls eingestellt und verweist Landwirte nun an die Bundesförderung.

In Niedersachsen wurde zudem die sogenannte Ringelschwanzprämie abgeschafft, ein spezielles Förderinstrument, das Anreize für verbesserte Tierwohlbedingungen schaffen sollte. Die ISN kritisiert diese Entwicklung scharf und betont, dass die Zentralisierung der auf Bundesebene für viele Landwirte praktisch nicht umsetzbar ist. Sie fordert, dass Landesprogramme weiterhin parallel angeboten werden, um den Tierhaltern eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Förderangeboten zu ermöglichen.