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Schweinepest in Sperrzone II: Ferkelerzeuger vor Existenzsorgen

In Südhessen stehen Schweineproduzenten und Mäster innerhalb der Sperrzone II vor erheblichen Herausforderungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (). Die fortwährende Geburt von Ferkeln in den Zuchtbetrieben und das Anwachsen der Masttiere verschärfen die Platz- und Vermarktungsprobleme. Aufgrund des bestehenden Transportverbots in dieser Zone dürfen Schweine nur mit spezieller Genehmigung der zuständigen Veterinärämter transportiert werden.

Schwierige Lage für Schweinehalter in der Restriktionszone

Wie aus einem Bericht von „ heute“ hervorgeht, äußerte Peter Seeger, ein Schweinehalter aus Nieder-Klingen, Ortsteil der Gemeinde Otzberg im Landkreis Darmstadt-Dieburg, seine Sorgen über die Vermarktungsschwierigkeiten. Der nahe Fund eines ASP-infizierten Wildschweins in Ober-Ramstadt führte dazu, dass sein Hof in die Sperrzone II eingestuft wurde.

Problematik der Schweineschlachtung in ASP-Zonen

Ein zentrales Problem ist das mangelnde Interesse der Schlachthöfe, Schweine aus ASP-betroffenen Gebieten zu schlachten. Trotz der nachgewiesenen Gesundheit der Schweine zögern viele Betriebe. Der Schlachthof Manten in Geldern, Nordrhein-Westfalen, hat sich allerdings bereiterklärt, Tiere aus der Restriktionszone zu schlachten. Dies bietet eine vorübergehende Entlastung, jedoch bleiben die Konditionen und die finanzielle Entschädigung ungewiss.

Ruf nach einer langfristigen Lösung

Peter Seeger appelliert an die Verantwortlichen, eine dauerhafte Regelung für die Schlachtung von Schweinen aus Restriktionsgebieten zu finden. Er kritisiert zudem den bürokratischen Aufwand für Landwirte, Veterinärämter und Schlachthöfe, der durch die bestehenden Regelungen entsteht.

Finanzielle Unterstützung dringend benötigt

Die finanziellen Belastungen für betroffene Landwirte sind erheblich. Obwohl Seeger eine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen hat, reichen die Leistungen nur für ein Jahr. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) fordert, dass das Bundesministerium für Ernährung und () sich um die der Schäden kümmert, die durch die Quarantänemaßnahmen entstehen.