In Spanien wurde kürzlich eine neue Abgabe für den Schweinesektor eingeführt, die darauf abzielt, die Vermarktung, das Branchenimage und die Tierhaltungsstandards zu verbessern. Diese Maßnahme wurde in einer Verordnung des spanischen Landwirtschaftsministeriums festgelegt, die im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Nach dieser neuen Regelung sind spanische Schweinehalter verpflichtet, ab den Wirtschaftsjahren 2024/25 bis 2027/28 für jedes in Spanien aufgezogene und zum Schlachthof gebrachte Schwein einen Beitrag von 5,5 Cent zu leisten. Gleiches gilt für die Schlachthöfe, die für jedes geschlachtete Tier sowie für jeden importierten Schlachtkörper ebenfalls eine Abgabe in Höhe von 5,5 Cent entrichten müssen.
Von den eingenommenen Mitteln ist geplant, die Hälfte in die Verbesserung der Vermarktung und des Images des Sektors zu investieren. Etwa ein Drittel der Mittel soll in die Unterstützung der Tierhaltung fließen. Die verbleibenden Gelder sind für die Förderung der Nachhaltigkeit und weitere relevante Initiativen vorgesehen.
Die Verwaltung dieser Beiträge übernimmt der spanische Erzeugerverband Interporc, der auch maßgeblich an der Ausarbeitung der Regelung beteiligt war. In Übereinstimmung mit der spanischen Gesetzgebung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinbarung, die von einem Branchenverband getroffen wird, auf den gesamten Sektor ausgeweitet werden.