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Start des Förderprogramms am 1. März 2024

Ab dem 1. März 2024 haben Schweinehalter die Möglichkeit, Fördergelder für den Umbau ihrer Ställe zu beantragen. Die finanzielle Unterstützung für in Tierwohlställe tritt offiziell in Kraft und ermöglicht Landwirten die Schaffung tiergerechter Bedingungen für ihre Tiere. Zusätzlich können ab dem 1. April 2024 auch die laufenden beantragt werden, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten. Insgesamt stehen hierfür 1 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Förderung der höchsten Haltungsformen

Das Förderprogramm konzentriert sich auf die drei höchsten der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung: Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. können unabhängig voneinander sowohl die Förderung für den Umbau als auch für die laufenden Mehrkosten beantragen. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte bauliche und produktionstechnische Kriterien erfüllt werden. Es gibt zudem Obergrenzen für den Tierbestand und die Fördersumme je Tier und Jahr.

Unterstützung für tier- und umweltgerechte Haltung

Bundeslandwirtschaftsminister betont die Bedeutung des Programms für die Förderung einer tier- und umweltgerechten Haltung. Neben Investitionen in den Stallumbau werden erstmals auch die laufenden Mehrkosten unterstützt, wie es von der Borchert-Kommission gefordert wurde. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2033 gültig und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verwaltet.