Ab dem Jahr 2025 werden Schweinehalter, die sich an der Initiative Tierwohl beteiligen möchten, mit verschärften Bedingungen konfrontiert. Insbesondere wird die Anforderung in der Kategorie „Frischluftstall“ (Stufe 3) erhöht. Die Anpassungen der Initiative, die auf eine Angleichung an das staatliche Kennzeichnungssystem für Tierhaltung abzielen, schreiten gut voran. „Bis zum Sommer 2025 werden das staatliche System und das wirtschaftliche System der Initiative Tierwohl parallel existieren und die Verbraucher detailliert aufklären“, erklärt Robert Römer, der Geschäftsführer der Initiative.
Bereits umgesetzt werden die neuen Anforderungen für die Kategorie „Stall + Platz“ (Stufe 2). Für die Kategorien „Frischluftstall“ (Stufe 3) und „Auslauf/Weide“ (Stufe 4) stehen jedoch strengere Kriterien bevor. Vor allem die Mindestplatzanforderungen für Tiere werden erheblich angehoben. Für Schweine bis zu einem Gewicht von 120 kg wird die Fläche von 1,05 m² auf 1,3 m² pro Tier erhöht.
Beim Frischluftstall differenziert man zwischen zwei Varianten: Bei Schweinen von 30 bis 50 kg Lebendgewicht wird eine Mindestfläche von 0,7 m² gefordert, bei 50 bis 120 kg beträgt diese 1,3 m² und bei über 120 kg 1,5 m². Für Ställe mit Auslauf gelten etwas andere Werte: Hier müssen Schweine von 30 bis 50 kg weiterhin 0,7 m² Platz haben, von 50 bis 120 kg 1,1 m² und über 120 kg 1,4 m².
Weitere spezifische Richtlinien betreffen die Offenfrontställe, in denen die Summe der Öffnungsflächen in Dach und Außenwänden mindestens 30 Prozent der Stallwandfläche oder 1 m² pro angefangenen zehn Schweine betragen muss. Für Ställe mit Auslauf ist zudem festgelegt, dass der Auslauf pro Tier eine Mindestlänge von 2 m und eine Fläche von 0,3 m² aufweisen muss.
Die Regelungen für die Kategorie „Auslauf/Weide“ (Stufe 4) sind ähnlich streng. Hier müssen Tiere von 30 bis 50 kg mindestens 0,75 m² Platz haben (davon mindestens 0,25 m² im Auslauf), bei 50 bis 120 kg sind es 1,5 m² (mindestens 0,5 m² im Auslauf) und bei über 120 kg 2,3 m² (davon mindestens 0,8 m² im Auslauf).
Schweinehalter sind angehalten, sich auf diese kurzfristigen Änderungen einzustellen. Für neue Programme gelten die aktualisierten Anforderungen ab sofort, während bestehende Programme spätestens ab dem 1. Juni 2025 diesen entsprechen müssen, so die Plattform Haltungsform.de.