Der Wegfall der Ringelschwanzprämie in Niedersachsen hat in der Schweinehaltungsbranche Verwirrung ausgelöst. Anstelle dieser Prämie haben Schweinehalter nun die Möglichkeit, Anträge zur Förderung der laufenden Mehrkosten aus dem Bundesförderprogramm zu stellen.
Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) gab bekannt, dass es in diesem Jahr kein neues Antragsverfahren zur ELER-Tierwohlförderung, auch bekannt als Ringelschwanzprämie, geben wird. Bisher wurden Betriebe gefördert, die mindestens 70% ihrer Schweine mit intaktem Ringelschwanz hielten.
Stattdessen empfiehlt das Ministerium den niedersächsischen Schweinehaltern, eine Förderung durch das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung zu beantragen. Diese Entscheidung folgt auf die Einführung der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung von 2024 bis 2030, die am 1. April 2024 in Kraft trat. Das ML betont, dass eine gleichzeitige Teilnahme an beiden Förderprogrammen aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht möglich ist.
Betriebe mit einer ELER-Bewilligung aus 2023 bleiben weiterhin zur tiergerechten Haltung verpflichtet und erhalten bereits eine Förderung für 2024. Sie haben die Möglichkeit, Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen, jedoch frühestens im Jahr 2026 eine Auszahlung zu beantragen.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschland (ISN) sieht den Stopp der Ringelschwanzprämie als Rückschritt für den Tierschutz in Niedersachsen an. Sie betont, dass viele Betriebe, die von der Ringelschwanzprämie profitierten, keine geeignete Alternative in der Bundesförderung sehen, da sie die laufenden Mehrkosten nur bei Außenklimahaltung fördert. Zudem darf ein Tierbesatz von maximal 2 GVE/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschritten werden.