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Zunahme der Afrikanischen Schweinepest in hessischen Schweinebetrieben

In den hessischen Hausschweinebetrieben verzeichnen wir eine steigende Zahl von Infektionen mit der Afrikanischen Schweinepest (). Obwohl die Richtlinien für den Umgang und die Entschädigung bei betroffenen Betrieben deutlich sind, befinden sich die Schweinezüchter in den umliegenden Restriktionszonen in einer schwierigen Lage.

Während in Zuchtbetrieben weiterhin Ferkel zur Welt kommen, erreichen in den Mastbetrieben täglich Tiere ihre Schlachtreife. Diese Tiere können jedoch oft nicht vermarktet werden, da es an Abnehmern fehlt, was wiederum Tierschutzprobleme nach sich zieht. Aus diesem Grund fordert der Bundesverband Rind und e.V. (BRS) in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung, dass das Töten aller innerhalb der infizierten Zonen erlaubt werden soll.

Der Verband appelliert an das Bundeslandwirtschaftsministerium, sich auf europäischer Ebene für diese Maßnahme einzusetzen. Aktuell ist das Töten gesunder Tiere ohne triftigen Grund gesetzlich untersagt, solange im betreffenden Bestand keine Krankheit nachgewiesen ist. Das Tierschutzgesetz in Deutschland sieht eine solche Maßnahme nicht vor, was laut Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS, auch begrüßenswert ist. „Befindet sich jedoch ein Bestand innerhalb einer Sperrzone und verstößt aufgrund des Transportverbots gegen die tierschutzrechtlichen Platzvorgaben, und ist erhebliches Tierleid zu befürchten, muss überprüft werden, ob dies nicht einen triftigen Grund darstellt“, erklärt Hammer.

Die Problematik des Systemversagens, die bereits bei früheren ASP-Ausbrüchen in Niedersachsen sichtbar wurde, zeigt sich nun erneut in . Durch das Töten der verbliebenen etwa 3.000 Schweine in der infizierten Zone könnte nicht nur eine weitere Ausbreitung der verhindert, sondern auch weiteren Tierschutzproblemen vorgebeugt werden, so der BRS.