Für alle Hobbybrauer in Deutschland könnte bald ein Grund zur Freude anstehen: Finanzminister Christian Lindner plant eine spürbare Erleichterung für das heimische Brauen von Bier. Nach einem Vorschlag im Entwurf des Jahressteuergesetzes sollen Bürgerinnen und Bürger künftig bis zu 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei herstellen dürfen. Eine deutliche Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von 200 Litern, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Diese Neuregelung ist Teil eines umfassenderen Vorstoßes, um die Steuerbelastung für Hobbybrauer, die ihr Bier ausschließlich für den eigenen Verbrauch produzieren, zu senken. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht vor, dass die Anmeldepflicht für das private Bierbrauen beim Hauptzollamt entfällt. Bisher mussten dort die voraussichtlichen jährlichen Produktionsmengen angegeben werden. Die Höhe der Biersteuer orientiert sich üblicherweise am Gehalt der Stammwürze im Bier, wobei für 100 Liter von Biersorten wie Pils, Kölsch oder Alt in der Regel 8 bis 9 Euro Biersteuer fällig werden. Für Starkbier liegen die Kosten etwas höher, zwischen 12 und 13 Euro.
Wenngleich das Gesetz noch den Weg durch das Kabinett und den Bundestag gehen muss und damit noch am Anfang des politischen Verfahrens steht, könnte die vorgeschlagene Änderung vielen Bierenthusiasten entgegenkommen. Die finanziellen Auswirkungen auf den Staatshaushalt scheinen dabei überschaubar: Im ersten Halbjahr 2022 nahm der Staat rund 7.000 Euro an Biersteuer von privaten Haus- und Hobbybrauern ein.
Die geplante Anhebung der steuerfreien Braumenge auf 500 Liter pro Jahr unterstreicht den Wunsch, das Brauen zu Hause nicht nur als kulturelles, sondern auch als handwerkliches Hobby zu fördern. Die Entlastung der Hobbybrauer bei der Steuer, gepaart mit der Vereinfachung der bürokratischen Prozesse, könnte einen weiteren Anreiz bieten, die Kunst des Bierbrauens zu entdecken oder bestehende Leidenschaften weiter auszubauen.