Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und der Neuland-Verein haben Landwirte dazu aufgerufen, gegen die jüngst erhöhten Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Einspruch zu erheben. Diese Bescheide umfassen eine Anhebung der Unfallversicherungsbeiträge für das Jahr 2023 sowie den Beitragsvorschuss für 2024 um bis zu 20%. Als Begründung für diese Erhöhung wird die Aufnahme der neuen Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ genannt.
Während die Verbände das Einbeziehen dieser Berufskrankheit in den Schutz der Berufsgenossenschaft anerkennen, basierend auf wissenschaftlichen Empfehlungen, kritisieren sie die daraus resultierende finanzielle Belastung für die Versichertengemeinschaft. Insbesondere argumentieren sie, dass Betriebe, die keine Pestizide verwenden, wie reine Grünland- und Biobetriebe, ungerechtfertigt belastet werden.
Bernd Schmitz, Bundesgeschäftsführer der ABL, plädiert dafür, dass die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln oder die zuständigen Zulassungsbehörden die Kosten übernehmen sollten, da das Verursacherprinzip Anwendung finden müsse. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten hat einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der beruflichen Exposition gegenüber Pestiziden und der Entwicklung von Parkinson festgestellt, hervorgerufen durch den Kontakt über Haut und Atemwege.
Die Landwirte haben die Pflanzenschutzmittel unter der Annahme verwendet, dass sie sicher seien, basierend auf den Informationen der Hersteller und Zulassungsbehörden, ohne Hinweise auf das Risiko einer Parkinson-Erkrankung zu erhalten.
Die Verbände haben auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert, die Rechtmäßigkeit dieser neuen Beitragsfestsetzung zu überprüfen. Eine Stellungnahme des BMEL steht noch aus.