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Behördenfehler kostet Landwirt viel Geld

Der Familienbetrieb Hoffmann in Hopfgarten bei Weimar erlebte eine kostspielige Fehleinschätzung durch das Landwirtschaftsamt in Sömmerda. Der Betrieb, der seit 1901 und Blumen anbaut, erhielt nach der Wende einen Teil seines ursprünglich zwangskollektivierten Landes zurück.

Im Jahr 2024 kaufte ein Investor 40 Prozent der Fläche mit der Absicht, Garagen zu bauen, was gegen die Vorschriften verstieß, da landwirtschaftliche Flächen nur an Landwirte verkauft werden dürfen. Ein Notar, der den Kauf beurkundete, beantragte die Genehmigung beim Landwirtschaftsamt, das fälschlicherweise auf Basis eines Satellitenbildes Gewächshäuser als Garagen identifizierte und den Kauf genehmigte.

Nachdem der Fehler der Behörde erkannt wurde, entschied ein Gericht jedoch gegen die Hoffmanns. Das Grundstück wurde 2016 verkauft, ohne dass die Hoffmanns als Nachbareigentümer berücksichtigt wurden. Der Betrieb musste das Land zu einem deutlich höheren Preis vom Investor zurückkaufen. Trotz des Ärgers erhielt der Gärtner als Entschädigung 20.000 Euro vom Landwirtschaftsamt.