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BFH-Beschluss: Kfz-Steuerbefreiung für Unternehmer bei Lohnarbeit

Das Finanzgericht hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass die Kfz- gemäß § 3 Nr. 7 Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) auch für Unternehmer gilt, die forstwirtschaftliche Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringen. Diese Regelung wurde am 31. Oktober 2023 bestätigt und bleibt nach der Zurückweisung der Revision durch den Bundesfinanzhof (BFH) am 2. August dieses Jahres rechtsgültig (Az. IV B 1/24).

Im speziellen Fall führte ein Unternehmer im Auftrag des Landes Hessen Forstarbeiten in staatlichen Wäldern durch. Trotz der ausschließlichen Nutzung seines Fahrzeugs für die Holzgewinnung und verwandte Arbeiten, lehnte das zuständige Hauptzollamt die Gewährung der Steuerbefreiung ab. Das Finanzgericht Hessen stellte jedoch klar, dass die Arbeiten als Lohnarbeiten für einen forstwirtschaftlichen Betrieb anzusehen sind, und gewährte somit die Steuerbefreiung für das betreffende Fahrzeug.

Ecovis-Steuerberater Sebastian Ganz erläutert, dass die Kfz-Steuerbefreiung nicht nur land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugutekommt, sondern auch den Unternehmern, die ihre Fahrzeuge ausschließlich für Arbeiten im Auftrag dieser Betriebe nutzen. Dies schließt auch Tätigkeiten wie die Pflege öffentlicher Grünflächen oder die Straßenreinigung ein, sofern diese im Auftrag von Kommunen oder kommunalen Verbänden durchgeführt werden.

Die gesetzliche Definition eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 3 Nr. 7 KraftStG versteht darunter eine Wirtschaftseinheit, die durch das Zusammenspiel von Boden, Betriebsmitteln und menschlicher Arbeit charakterisiert ist, um Güter zu produzieren oder Dienstleistungen zu erbringen. Das Bewertungsrecht, welches ebenfalls zur Anwendung kommt, setzt weder eine Mindestgröße noch eine Gewinnerzielungsabsicht für die Anerkennung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb voraus.

Die Bestätigung des Finanzgerichts Hessen stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der für Klarheit bei der Anwendung der Kfz-Steuerbefreiung sorgt. Diese Entscheidung fördert die Land- und , indem sie die steuerlichen Belastungen für diejenigen reduziert, die direkt in diesen Sektoren tätig sind oder entsprechende Dienstleistungen erbringen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung der Einsatzbedingungen von Fahrzeugen im land- und forstwirtschaftlichen Kontext, um die steuerlichen Vergünstigungen korrekt anwenden zu können.

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