Der Landtag Brandenburg hat am 19. Juni 2024 eine neue Regelung für den Hofeswert verabschiedet, nachdem das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hatte. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hofeswert in Brandenburg das 0,5-Fache des Grundsteuerwertes A. Der Landesbauernverband Brandenburg schätzt, dass sich die Hofeswerte und damit die Abfindungen dadurch mindestens verdoppeln werden.
Bisher wurde die Abfindung in Brandenburg anhand des Verkehrswerts des zum Hof gehörenden Wohngebäudes sowie dem 1,5-fachen Ersatzwirtschaftswert des Betriebs berechnet. Der neue Hofeswert bezieht sich jedoch ausschließlich auf den landwirtschaftlichen Betrieb und schließt das Wohnhaus aus. Diese Anpassung berücksichtigt die besonderen Verhältnisse in Brandenburg, wo klassische Hofübergaben seltener werden und meist nur der Betriebsteil weitergegeben wird. Der Landesbauernverband betont, dass das neue Gesetz diesen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Im Gegensatz dazu sieht der Vorschlag für die nordwestdeutsche Höfeordnung vor, dass Betriebsgebäude und Wohnhaus zusammen als Vermögen in den Abfindungswert einfließen. Diese konservative Herangehensweise basiert auf der Annahme, dass beide Teile traditionell über Generationen hinweg von einer Familie bewirtschaftet werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom April 2024 sieht vor, dass der Hofeswert in der nordwestdeutschen Höfeordnung das 0,6-Fache des neuen Grundsteuerwerts A betragen soll. Davon entfallen 0,4-Fache auf die landwirtschaftliche Besitzung und 0,2-Fache auf das Wohngebäude. Eine endgültige Entscheidung über den neuen Hofeswert für die nordwestdeutsche Höfeordnung wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 getroffen.