Nachdem Ökotest Anfang der Woche Untersuchungsergebnisse zu Wirkstoffresten in Gewürzgurken veröffentlichte, bei denen in einigen Produkten Spuren von Pflanzenschutzmitteln (PSM) gefunden wurden, sorgt das Thema für Diskussionen. Besonders bei einem Produkt eines bekannten Discounters wurden sogar sieben verschiedene PSM-Reste entdeckt. Doch wie riskant ist der Befund wirklich?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt nun Entwarnung und stellt klar: Die in der Ökotest-Studie detektierten PSM-Rückstände in Gewürzgurken stellen kein Gesundheitsrisiko dar. In der Studie wurden insgesamt 24 verschiedene Gewürzgurkenerzeugnisse untersucht, wobei elf Produkte keine PSM-Rückstände aufwiesen. Auch in den konventionellen Produkten wurden zwar bis zu sieben verschiedene PSM-Wirkstoffe in Spuren gefunden, jedoch wurde in keiner der Proben ein gesetzlicher Rückstandshöchstgehalt überschritten.
Das Fehlen konkreter Informationen zu den PSM-Funden, wie Probenanzahlen, Bestimmungsgrenzen oder gemessene Konzentrationen, erschwert zwar eine detaillierte Risikobewertung. Dennoch unterstreicht das BfR, dass die Genehmigung von PSM-Wirkstoffen in der EU eine umfassende Prüfung möglicher gesundheitlicher Risiken beinhaltet. Dies stellt sicher, dass von PSM-Wirkstoffen keine Gesundheitsgefahren ausgehen, sowohl durch Rückstände in Lebensmitteln als auch durch direkte oder indirekte Exposition.
Trotz des sachgerechten Einsatzes von PSM kann es vorkommen, dass Rückstände im Erntegut und in den daraus hergestellten Lebensmitteln nachweisbar sind. Diese Rückstände stellen laut BfR jedoch weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für Verbraucher dar. Bei der Festlegung der Rückstandshöchstgehalte wird dies explizit berücksichtigt, wobei die Bewertungen zu Mehrfachrückständen von PSM als konservativ gelten, also das Risiko tendenziell überschätzen.
Das BfR betont, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirkung von Mehrfachrückständen von PSM keinen Anlass zur Sorge geben. Die Bewertungsstrategien und -methoden sind zudem Gegenstand kontinuierlicher Forschung und Entwicklung.
Angesichts der fehlenden Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte geht das BfR davon aus, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr der getesteten Gewürzgurkenerzeugnisse nicht zu erwarten sind. Die Diskussionen um Pestizidrückstände in Gewürzgurken scheinen somit eher ein Sturm im Gurkenglas zu sein.