Landfrauen aus Norddeutschland stehen vor neuen bürokratischen Herausforderungen, die es ihnen erschweren, auf Weihnachtsmärkten selbstgebackenen Kuchen zu verkaufen. Laut einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung dürfen die Frauen aus dem Landfrauenverein Bordesholm in Schleswig-Holstein ihre Kuchen nicht mehr anbieten. Der Grund sind die strengen EU-Regelungen, die sie nicht erfüllen können.
Claudia Jargstorf, die Vorsitzende des Vereins, erläuterte, dass sie und ihre Mitglieder seit fast einem halben Jahrhundert Kuchen und Torten auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt verkauften, um Geld für gemeinnützige Zwecke zu sammeln. Doch nun müssen sie diese Tradition beenden. Die EU-Vorschrift von 2007 verlangt, dass die Kuchen in einer zertifizierten Küche gebacken werden. Zusätzlich sind ein Gesundheitszeugnis für die Bäckerinnen und eine Hygieneschulung für die Verkäuferinnen erforderlich.
Jargstorf führte weiter aus, dass für jedes Kuchenrezept eine Dokumentation aller Zusatzstoffe und Allergene angelegt werden muss. Diese Regelungen betreffen nicht nur die Landfrauen, sondern auch andere Vereine, die durch den Verkauf von Speisen auf Märkten ihre Einnahmen verbessern wollen, wie Fußballclubs oder Konfirmandengruppen, die Waffeln backen.
Die strikten Kontrollen, die kürzlich auf Essensständen bei Veranstaltungen verstärkt wurden, führten dazu, dass Jargstorf sich anonym bei den Behörden nach den notwendigen Auflagen erkundigte. Dabei wurde schnell klar, dass die Anforderungen für die Landfrauen unerfüllbar sind. Auch eine Anfrage nach einer Sondergenehmigung blieb erfolglos.
Jargstorf betonte im Interview, dass Hygiene zweifellos wichtig sei, jedoch die Regulierungsdichte das ehrenamtliche Engagement erheblich erschwere. Sie kritisierte, dass von den politischen Versprechungen zum Bürokratieabbau wenig zu spüren sei und fragte sich, ob derart umfassende Regelungen notwendig seien.
Für das kommende Jahr planen die Landfrauen von Bordesholm, erneut Kuchen anzubieten, allerdings mit einer stark reduzierten Auswahl. Sie hoffen, bis dahin alle Vorschriften erfüllen zu können, einschließlich der Gesundheitszeugnisse für alle beteiligten Mitglieder.