Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil die neue Grundsteuerbewertung als verfassungskonform eingestuft. Trotzdem wurde die Möglichkeit einer Revision zum Bundesfinanzhof eingeräumt. Im Gegensatz dazu hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Dezember 2023 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer geäußert.
Das Bundesmodell, das sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz zur Anwendung kommt, ist derzeit Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren. Das Kölner Gericht entschied in einer Musterklage, dass die Neubewertung der Grundsteuer, die eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen betraf, den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Dieses Urteil sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Webseite des Finanzgerichts Köln verfügbar.
Das Gericht in Rheinland-Pfalz hingegen hat im letzten Jahr die Ausführung zweier Grundsteuerbescheide ausgesetzt, da Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und der verfassungsgemäßen Bewertung vorlagen. Die Richter äußerten Sorgen über mögliche Wertverzerrungen, die durch gesetzlich festgelegte Typisierungen und Pauschalierungen entstehen könnten. Bürger hatten hier die Möglichkeit, erstmalig ihre Bedenken gegen das Bundesmodell vor einem Finanzgericht zu äußern.
Kritiker des Bundesmodells argumentieren, dass es zu unverhältnismäßigen Belastungen und Ungerechtigkeiten führen kann. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt insbesondere an der Rechtmäßigkeit der herangezogenen Bodenrichtwerte und stellt die Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse in Frage. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenrichtwerte möglicherweise auf einer unzureichenden Datengrundlage basieren und Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, Abweichungen von den typisierten Grundsteuerwerten nachzuweisen, um mögliche Härten abzumildern.