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„Gelbes Band“ ermöglicht legales Ernten von Obstbäumen

Um Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Aktion „Gelbes Band“. Diese Initiative erlaubt es jedem – von Spaziergängern über Tagestouristen bis hin zu Nachbarn – Obst wie Äpfel, Birnen, Pflaumen und Zwetschgen kostenlos und ohne vorherige Anfrage von markierten Bäumen zu ernten.

Das unrechtmäßige Ernten von Feldfrüchten wie und oder das Pflücken von Obst ohne Erlaubnis gilt in Deutschland als Diebstahl und wird von Landwirten und Obstbauern zunehmend als Problem wahrgenommen. Die „Gelbes Band“-Aktion bietet jedoch eine legale Lösung für die Nutzung von überschüssigem Obst.

Im Spätsommer, wenn die Bäume und Sträucher unter der Last reifer Früchte ächzen und die Besitzer das Obst nicht selbst ernten können oder wollen, bietet das Anbringen eines gelben Bands am Baumstamm eine einfache Möglichkeit zur Freigabe der Früchte für die Allgemeinheit. Diese Markierung bedeutet, dass das Obst von jedermann gepflückt werden darf, was nicht nur der Gemeinschaft zugutekommt, sondern auch verhindert, dass die Früchte ungenutzt verderben.

Teilnehmer der Aktion sollten sich jedoch an bestimmte Regeln halten: Nur Obst von Bäumen mit gelbem Band darf geerntet werden, das Eigentum anderer ist zu respektieren und beim Pflücken sollte sorgsam mit den Bäumen umgegangen werden. Es sollte nur geerntet werden, was leicht erreichbar ist, um die Pflanzen nicht zu beschädigen.

Die Initiative wurde ursprünglich vom Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg ins Leben gerufen und hat seitdem in vielen weiteren Regionen Deutschlands Anklang gefunden. Interessierte können sich bei ihrer lokalen Gemeinde informieren, ob die Aktion auch in ihrer Region angeboten wird.

Das BMEL fördert die Aktion im Rahmen des „Zu gut für die Tonne!“-Bundespreises und unterstützt damit aktiv die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung. Eine Deutschlandkarte, die alle Standorte der teilnehmenden Obstbäume zeigt, ist online verfügbar, und Baumhalter, die ihre Bäume für die Aktion registrieren möchten, können dies über ein Formular beim BMEL tun.

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