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Handelsverband Deutschland fordert härtere Strafen für Ladendiebstahl

Der Handelsverband Deutschland (HDE) setzt sich nachdrücklich für eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Ladendiebstählen ein. Angesichts der erheblichen finanziellen Schäden, die Ladendiebstähle verursachen, sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf.

Im Jahr 2022 verzeichnete der deutsche Lebensmitteleinzelhandel laut EHI Retail Institute eine Inventurdifferenz von 1,72 Milliarden Euro, von denen rund 80 %, also etwa 1,4 Milliarden Euro, auf Diebstähle zurückzuführen sind. Angesichts eines Anstiegs der Ladendiebstähle um 23 % im Jahr 2023 könnten diese Verluste auf über 1,7 Milliarden Euro ansteigen. Im gesamten deutschen Einzelhandel stiegen die Inventurverluste sogar auf 4,6 Milliarden Euro.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, betont die Notwendigkeit, Ladendiebstahl nicht als Bagatelldelikt zu behandeln und fordert eine entschiedene Reaktion zur Abschreckung. „Das sind unhaltbare Zustände. Ein funktionierender Rechtsstaat darf die Augen vor der aktuellen Entwicklung nicht verschließen“, so Genth. Er verweist darauf, dass viele Handelsunternehmen von der geringen Konsequenz bei angezeigten Ladendiebstählen frustriert sind, was oft dazu führt, dass aus Resignation keine Anzeige erstattet wird.

Besonders problematisch ist der schwerwiegende, oft bandenmäßig organisierte Ladendiebstahl, bei dem die Zahl der Delikte im Vergleich zum Vorjahr um 26 % gestiegen ist. Genth fordert, dass Justiz und härter gegen solche organisierten Banden vorgehen sollten. „Es geht hier um sehr professionell organisierte Banden, die mit großer Gewaltbereitschaft massenhaft Ladendiebstähle begehen. Justiz und Polizei müssen diesen Banden ihre Grenzen aufzeigen“, so Genth.

Der HDE appelliert an die Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, damit die strafrechtliche Verfolgung von Ladendiebstählen verbessert und die rechtliche Durchsetzung von Eigentumsrechten effektiver gestaltet wird. Dies sei entscheidend, um die Respektierung des Rechtsstaats sicherzustellen und die Akzeptanz der Gesetzgebung zu fördern.

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