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Hochwasserschäden in der Landwirtschaft: LfL gibt wichtige Empfehlungen

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat Empfehlungen für den Umgang mit hochwasserbedingten Verschmutzungen und Schäden an und Futtermitteln veröffentlicht. In Zweifelsfällen wird geraten, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Kreisverwaltungsbehörde zu konsultieren.

Wenn es konkrete Hinweise gibt, dass Pflanzen oder Futtermittel mit Schadstoffen oder Keimen, wie Heizöl oder Abwässern aus Kläranlagen, belastet sind, dürfen diese nicht mehr verfüttert werden. Bei der Entscheidung über die Verwertung von Futtermitteln und die Sanierung der Flächen müssen die Vorschriften des Futtermittel-, Bau-, Bodenschutz- und Abfallrechts sowie gegebenenfalls Förderprogramme beachtet werden.

Die Entsorgung von belastetem Pflanzenmaterial muss mit der Kreisverwaltungsbehörde abgestimmt werden. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und kann kontaminiertes Heu, Gras oder nicht verwertbarer Aufwuchs verbrannt werden. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Feuerwehr muss vorher informiert werden.
  • Das Material darf erst verbrannt werden, wenn es trocken ist.
  • Es sollten so wenige Brandherde wie möglich geschaffen werden.
  • Das Verbrennen darf nur auf freien Flächen außerhalb bebauter Gebiete erfolgen.
  • Das Verbrennen ist nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erlaubt.
  • Das Feuer muss sorgfältig kontrolliert werden, Sicherheitsabstände sind zu beachten und eine Verbrennung bei starkem Wind ist zu vermeiden.
  • Trockenes Treibholz sollte gehäckselt oder gesammelt verbrannt werden.

Diese Maßnahmen sind nur für eine Übergangszeit im Katastrophenfall gedacht. Weitere Informationen erhalten bei der Abfallberatung ihres Landkreises, ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wenn der überschwemmte Aufwuchs nicht mit Schadstoffen oder Keimen belastet ist, kann das nicht als Futter verwendbare Material in einer Biogasanlage verwertet oder kompostiert werden. Laut LfL fällt dieses Material bei Eigenverwertung nicht unter die Bestimmungen der Bioabfallverordnung und muss nicht untersucht werden.

Sofern der Verschmutzungsgrad es zulässt, kann auch eine Nutzung als Dürrfutter in Betracht gezogen werden. Nach dem Abtrocknen sollte der Bestand gestriegelt werden, um Schmutz zu entfernen. Das Gras sollte hoch (etwa 10 cm) geschnitten werden. Bei der Silagebereitung sollte unbedingt ein chemisches Siliermittel verwendet werden, um Fehlgärungen zu vermeiden.

Abgestorbene Futterpflanzenbestände sollten so schnell wie möglich in den Boden eingearbeitet und durch Neuaussaat erneuert werden.

Futterflächen, die nur wenige Tage durch Grundwasser beeinträchtigt wurden, können möglicherweise noch für die Futternutzung als Heu oder Silage geeignet sein. Weitere Informationen und detaillierte Handlungsempfehlungen sind auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft verfügbar.

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