Im Herzen Sachsens brodelt es weiter in einem ungewöhnlichen Streit, der nun erneut die Gerichtssäle erreicht. Bekannt als der „Honigstreit“, setzt sich der sächsische Imker Rico Heinzig gegen den bekannten TV-Satiriker Jan Böhmermann zur Wehr. Nach einer Niederlage Böhmermanns im Februar dieses Jahres findet sich der Satiriker nun vor dem Oberlandesgericht Dresden wieder, wo er am 11. Juni persönlich erscheinen muss.
Der Streit nahm seinen Anfang, als Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ Rico Heinzig und dessen Unternehmen „MyHoney“ als Beispiel für Greenwashing präsentierte. Heinzig, der neben dem Honigverkauf auch Bienenpatenschaften anbietet, fühlte sich zu Unrecht kritisiert. In einer satirischen Antwort darauf kreierte Heinzig den „Beewashing Honey“, ein Produkt, das Böhmermann kurioserweise als „führenden Bienen- und Käferexperten“ bewarb – natürlich ohne dessen Zustimmung. Dieser Schritt führte zu einer Abmahnung und letztendlich zu einem Gerichtsprozess, den Böhmermann in der ersten Instanz verlor.
Dieses Gerichtsurteil stärkte Heinzig, der in Böhmermanns Vorgehen keine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sah. Doch der Satiriker gab sich nicht geschlagen und legte Berufung ein. Nun wird der Fall erneut verhandelt und die Spannungen steigen. Heinzig, unterstützt durch Spenden in Höhe von 72.000 Euro, sieht den Kampf nicht nur als Verteidigung seiner geschäftlichen Existenz, sondern als Grundsatzfrage: Wie können sich Einzelne gegen mediale Übermacht wehren?
Heinzig betont, dass es ihm um mehr geht als nur um seinen Betrieb. Er sieht sich als Teil eines größeren Kampfes für Umweltschutz und Artenvielfalt, Themen, die er durch seine Arbeit unterstützt und die durch Böhmermanns Satire in seinen Augen falsch dargestellt wurden. Sollte er den Prozess gewinnen und die Gerichtskosten nicht selbst tragen müssen, plant er, das überschüssige Geld an ein Umwelt-, Nachhaltigkeits- oder Naturprojekt zu spenden.
Dieser Rechtsstreit hat nicht nur in der lokalen Gemeinschaft, sondern auch national Aufmerksamkeit erregt und wird als Präzedenzfall für die Auseinandersetzung zwischen Medienfiguren und den durch ihre Berichterstattung Betroffenen angesehen. Während die juristischen Räder weiterdrehen, bleibt die Frage im Raum: Wie weit darf Satire gehen und wann beginnt der Schutz der Persönlichkeit?